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DKV Deutsche Krankenversicherung AG

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Pflegetarife

Die soziale und die private Pflegepflichtversicherung bieten Ihnen lediglich den vom Gesetzgeber geforderten Mindestschutz. Gerade bei Pflegebedürftigkeit führt die langfristige Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen aber zu dauerhaften finanziellen Belastungen. Diese liegen meistens weit über den gewährten Mindestleistungen.

In den meisten Fällen besteht also konkreter Bedarf für eine weitere finanzielle Vorsorge für den Pflegefall. Diese finanzielle Vorsorge ist sowohl neben einer sozialen wie auch neben der privaten Pflegepflichtversicherung zu empfehlen.

Für diese Vorsorge bietet die DKV zwei Pflegeergänzungsversicherungen an:

Übersicht Pflegeergänzungsversicherungen

Jeden Tag ein Stück mehr Freiheit, der Tarif PET Mehr als das Gesetz verlangt, der Tarif PEK
Tarifkürzel  
PET PEK
Kurzinformation  
  • Pflegetagegeld von 10 bis 90 Euro für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit
  • Leistungen ab Pflegestufe 1
  • Steuerfreiheit
  • Leistungen zur Finanzierung von Pflegediensten
  • Aufwandsentschädigung für Pflegepersonen, z.B. pflegende Angehörige
  • Leistungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Im Pflegefall  

Bei häuslicher Pflege und teilstationärer Pflege unabhängig davon, wer pflegt (Pflegefachkraft oder Pflegeperson):

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 25% des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig): 50% des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig): 75% des vereinbarten Tagegeldes
  • Wenn der Pflegeaufwand das übliche Maß der Pflegestufe III weit überschreitet: 100% des vereinbarten Tagegeldes
Bei vollstationärer Pflege, wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder möglich ist:
  • unabhängig von der Pflegestufe: 100% des vereinbarten Tagegeldes
Wenn vollstationäre Pflege nicht erforderlich ist, diese aber dennoch in Anspruch genommen wird:
  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 25% des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig): 50% des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig): 75% des vereinbarten Tagegeldes

Bei häuslicher Pflege (nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)

  • Aufwendungsersatz, bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z.B. Pflegedienste) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 220,00 Euro / 520,00 Euro / 755,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 959,00 Euro
  • Pflegegeld, bei Pflege durch Pflegepersonen (Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 112,50 Euro / 215,00 Euro / 342,50 Euro
  • Kombination von Aufwendungsersatz und Pflegegeld
  • Aufwendungsersatz bei Verhinderung der Pflegeperson, längstens für vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 755 Euro
  • Erstattung der Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel monatlich bis zu 62 Euro
  • Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes, je Maßnahme 50%, maximal 1.278,50 Euro
  • Übernahme der in der Pflegepflichtversicherung vorgesehenen Zuzahlung für technische Hilfsmittel in Höhe von 10%, maximal 25,00 Euro
Bei teilstationärer, vollstationärer und Kurzzeitpflege: (nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)
  • Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei teilstationärer Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 220,00 Euro / 520,00 Euro / 755,00 Euro
  • Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen, für 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 755,00 Euro
  • Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei vollstationärer Pflege in vollstationären Einrichtungen monatlich bis zu 755,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 912,50 Euro
  • Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe bis zu 220,00 Euro / 520,00 Euro / 755,00 Euro
  • Pflegegeld bei vollstationärer Pflege anstelle von Aufwendungsersatz monatlich 342,50 Euro
  • Pflegegeld bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 112,50 Euro / 215,00 Euro / 342,50 Euro
Besonderheiten  
  Tarif PEK kann mit Tarif PET (bis zu einem Höchstsatz von 80 Euro/Tag) zu einem sinnvollen Schutz kombiniert werden. Die Tarifbeiträge können - einzeln oder in Kombination - im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden
Beitragsbeispiel  
Ein 30jähriger Mann zahlt für ein Tagegeld in Höhe von 50 Euro nach Pflegezusatztarif PET 9,10 Euro im Monat, eine gleichaltrige Frau 12,70 Euro im Monat Ein 30jähriger Mann zahlt für den Pflegezusatztarif PEK 4,42 Euro im Monat, eine gleichaltrige Frau 8,77 Euro im Monat
Leistungsbeispiel  
Erforderliche vollstationäre Pflege (= 100% des vereinbarten Tagegeldes)
  • Vereinbartes Tagegeld: 50 Euro / Tag Leistungen aus Tarif PET 50 Euro / Tag x 30 Tage des Monats: 1.500,00 Euro
  • Pflege durch Pflegefachkraft bei Pflegestufe I

    • Rechnungsbetrag 675 Euro
    • Leistungen der Pflegepflichtversicherung 420 Euro
    = Eigenleistungen des Pflegebedürftigen 255 Euro
    • Leistungen aus Tarif PEK 210 Euro
    = Eigenleistungen des Pflegebedürftigen 45 Euro

    Pflege durch Pflegeperson bei Pflegestufe I
    • Leistungen der Pflegepflichtversicherung 210 Euro
    • Leistungen aus Tarif PEK 107,50 Euro
    = Gesamtleistungen aus der Pflegepflichtversicherung und Tarif PEK 317,50 Euro
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    Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung

     

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