Pflegetarife
Die soziale und die private Pflegepflichtversicherung bieten Ihnen lediglich den vom Gesetzgeber geforderten Mindestschutz. Gerade bei Pflegebedürftigkeit führt die langfristige Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen aber zu dauerhaften finanziellen Belastungen. Diese liegen meistens weit über den gewährten Mindestleistungen.
In den meisten Fällen besteht also konkreter Bedarf für eine weitere finanzielle Vorsorge für den Pflegefall. Diese finanzielle Vorsorge ist sowohl neben einer sozialen wie auch neben der privaten Pflegepflichtversicherung zu empfehlen.
Für diese Vorsorge bietet die DKV zwei Pflegeergänzungsversicherungen an:
Übersicht Pflegeergänzungsversicherungen
| Jeden Tag ein Stück mehr Freiheit, der Tarif PET | Mehr als das Gesetz verlangt, der Tarif PEK |
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| Tarifkürzel | |
| PET | PEK |
| Kurzinformation | |
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| Im Pflegefall | |
Bei häuslicher Pflege und teilstationärer Pflege unabhängig davon, wer pflegt (Pflegefachkraft oder Pflegeperson):
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Bei häuslicher Pflege (nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)
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| Besonderheiten | |
| Tarif PEK kann mit Tarif PET (bis zu einem Höchstsatz von 80 Euro/Tag) zu einem sinnvollen Schutz kombiniert werden. Die Tarifbeiträge können - einzeln oder in Kombination - im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden | |
| Beitragsbeispiel | |
| Ein 30jähriger Mann zahlt für ein Tagegeld in Höhe von 50 Euro nach Pflegezusatztarif PET 9,10 Euro im Monat, eine gleichaltrige Frau 12,70 Euro im Monat | Ein 30jähriger Mann zahlt für den Pflegezusatztarif PEK 4,42 Euro im Monat, eine gleichaltrige Frau 8,77 Euro im Monat |
| Leistungsbeispiel | |
| Erforderliche vollstationäre Pflege
(= 100% des vereinbarten Tagegeldes)
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Pflege durch Pflegefachkraft bei Pflegestufe I
Pflege durch Pflegeperson bei Pflegestufe I
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| Tarifbeschreibung | |
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| AVB | |
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| Hinweis | |
| Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung | |


